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01.08.23

Pfeifentabak anmischen

Informationen zum anmischen von Pfeifentabak

In letzter Zeit gibt es vermehrt den sogenannten "Zwei-Komponenten-Tabak" von verschiedenen Herstellern. Diese Produkte werden korrekt als Pfeifentabak versteuert. Da durch die Aromatisierung und das Beimischen von Ölen und Auszügen eine Selbstfertigung von Zigaretten verhindert wird, fällt dieser Tabak unter die Kategorie Pfeifentabak und wird entsprechend besteuert.

Der Tabak besteht bereits aus aromatisiertem Rauchtabak, der alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks enthält – mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin.

Unerlaubte Herstellung von Wasserpfeifentabak

Das Vermischen von aromatisiertem Pfeifentabak mit Glycerin führt nach § 6 TabStG zur unerlaubten Herstellung von Wasserpfeifentabak, sofern man keine Erlaubnis als Steuerlagerinhaber besitzt. Durch diese Herstellung entsteht eine Steuerschuld. Steuerschuldner ist die Person, die den Tabak mit Glycerin vermischt und so Wasserpfeifentabak herstellt.

Steueranmeldung

Die fällige Steuer muss unverzüglich über das amtliche Formular 1625 (Steuererklärung für Tabakwaren) gemeldet und berechnet werden.

Als Händler verkaufen wir dieses Produkt ausdrücklich als Pfeifentabak. Wir geben keine Empfehlungen oder Anleitungen zur Weiterverarbeitung.