Seit längerer Zeit ist schon bekannt, dass Shisha Bars Probleme mit dem Zoll bekommen, wenn Tabak aus einer 200g oder 1kg Dose für die Shishas verwendet wird. Laut neuen Richtlinien sollen Shishabarbetreiber nun nur noch 20 Gramm Päckchen an die Kunden verkaufen dürfen, damit Steuerhinterziehung durch unverzollten ausländischen Tabak verhindert werden kann. Wie das ganze ablaufen soll, wird im Folgenden erklärt.
Der Betreiber in einer Shishabar verkauft an den Kunden ein 20 Gramm Päckchen Tabak, dass noch mit Steuersiegel verschlossen ist. Nun muss sich der Betreiber das Einverständnis des Kunden holen, um für ihn einen Kopf zu bauen ODER der Kunde baut den Kopf einfach selbst. Der Shishabarbetreiber stellt dem Kunden die komplette Wasserpfeife und die Kohle. Dafür lässt er sich bezahlen, der Kunde „mietet“ also die Shisha und kauft vom Betreiber den Tabak in einer 20g Packung. Die 20g Packung darf der Kunde behalten und sollte noch Tabak vorhanden sein diesen auch, in einem weiteren Kopf, verwenden.
Hier eine Beispielrechnung, wie es zukünftig aussehen kann. Die Preise können je nach Tabak und Café variieren.
20g Tabakpäckchen - 2,60€
Mietgebühr Shisha + Kohle - 6,00€
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Shisha gesamt 8.60€
Diese Information stammen von Shisha Cafés, bei denen der Zoll bereits jeglichen Tabak konfisziert haben. Deshalb erwarten wir, dass diese Regelung bald in ganz Deutschland umgesetzt wird. Wir sind sehr gespannt, wie sich das ganze noch entwickeln wird.